Denkmalschutz / Auskunft zu Kulturdenkmälern
Ob Ihr Grundstück oder Gebäude in der Liste der Kulturdenkmale enthalten ist, erfahren Sie bei untenstehendem Ansprechpartner.
Genehmigungen zu baulichen Veränderungen an Kulturdenkmälern liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Meißen.
Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Gröditz
 Bauverwaltung
 Birgit Kaiser
 Tel.: 035263 328-48
Zuständigkeit
| Landratsamt Meißen | 
