Was muss beachtet werden, wenn man bauen will? Ist ein Bauantrag zu stellen?
Baugenehmigungen und Vorbescheide liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Meißen.

Ausführliche Informationen finden Sie beim Amt 24.

Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Gröditz

Bauverwaltung

Silke Lehmann
Tel.: 035263 328-48

Zuständigkeit

Landratsamt Meißen
Fax:
 
www.amt24.sachsen.de