Denkmalschutz / Auskunft zu Kulturdenkmälern

Ob Ihr Grundstück oder Gebäude in der Liste der Kulturdenkmale enthalten ist, erfahren Sie bei untenstehendem Ansprechpartner.

Genehmigungen zu baulichen Veränderungen an Kulturdenkmälern liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Meißen.

Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Gröditz
Bauverwaltung
Birgit Kaiser
Tel.: 035263 328-48

Zuständigkeit

Landratsamt Meißen