Gefährlicher Hund

Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (Ordnungsamt beim Landratsamt Meißen). Die Erlaubnis ist vor Beginn der Hundehaltung einzuholen.

Gefährliche Hunde sind:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier und
  • Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander
  • Hunde anderer Rassen, wenn diese durch die Behörde für gefährlich erklärt wurden.

Zuständigkeit

Landratsamt Riesa-Großenhain/Ordnungsamt

Frau Otte
Brauhausstr. 21
01662 Meißen
Telefon:
Fax:

 
 
 
 
 
035263 328-30
035263 328-68