Gestaltungssatzung Ortskern

Für einen Teil des Ortskerns trifft die Gestaltungssatzung »Ortskern« verbindliche Festsetzungen zu baulichen und gestalterischen Änderungen. Die Gestaltungssatzung »Ortskern« kann in der Bauverwaltung eingesehen werden.

Zuständigkeit

Bauverwaltung
Birgit Kaiser
Telefon:
Fax:
 
 
035263 328-48
035263 328-68