Kinderreisepass

 

Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument. Je nach Reiseziel benötigen Kinder entweder einen Personalausweis oder aber einen elektronischen Reisepass. Ab dem 1. Januar 2024 können Kinder auf Antrag einen Personalausweis oder eReisepass erhalten. Eine Ausstellung von Kinderreisepässen erfolgt nicht mehr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Beantragung, Änderung, Verlust:

Den Antrag auf Ausstellung eines eReisepasses oder Personalausweises für das Kind müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) persönlich stellen. Steht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig (schriftlich mit beglaubigter Unterschrift). Außerdem müssen Sie selbst auf die Gültigkeit des Passes achten. Unabhängig vom Alter muss das Kind bei der Beantragung in der Passbehörde persönlich anwesend sein. (§ 6 PassG)

Des Weiteren sind Sie verpflichtet, bei einem Umzug oder beim Wechsel der Hauptwohnung in eine andere Gemeinde oder Stadt den Wohnort im Pass ändern zu lassen bzw. die Anschrift auf dem Personalausweis. Bei einer Namensänderung ist ein neues Dokument zu beantragen. Sollte Ihnen das Dokument/die Dokumente des Kindes verloren gehen, sind sie verpflichtet den Verlust anzuzeigen. Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Auch jüngere Kinder können den Antrag selbst unterschreiben, wenn sie mindestens 6 Jahre alt sind. Die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgt mit dem vollendeten 6. Lebensjahr.


Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde (im Original)
  • Ausländische Urkunden müssen im Original und in der Übersetzung vorliegen
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
    (in der Regel die Eltern)
  • biometrisches Foto des Kindes (für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen möglich)
  •  gegebenenfalls (zusätzlich): alten Kinderreisepass
  • Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
    (mit beglaubigter Unterschrift)
  • Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt


Ausstellungsdauer: 4 bis 6 Wochen

Gültigkeit: 6 Jahre

Gebühren

Personalausweis 22,80 Euro

Reisepass 37,50 Euro

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Marina Jahre
Telefon:
E-Mail:
 
 
035263 328-30
meldeamt@groeditz.de