Sterbefall

Der Tod eines Bürgers wird beurkundet. Durch eine Sterbefallanzeige eines Angehörigen oder durch Erteilen einer Vollmacht an ein Bestattungshaus. Der Sterbefall ist spätestens an dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Gebühr

1. Urkunde: 15,00 €
jede weitere Urkunde: 7,00 €

Zuständigkeit

Standesamt
Janett Kahlert
Telefon:
E-Mail:

 
 
035263 328-26
standesamt@groeditz.de